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Branche 8. Juli 2020

KSM Castings beantragt Schutzschirm in Deutschland

Die KSM Castings Group GmbH hat am Anfang Juli beim Amtsgericht Hildesheim ein Schutzschirmverfahren beantragt.
Die KSM Castings Group will in Deutschland beim Personal 400 Stellen abbauen.
Die KSM Castings Group will in Deutschland beim Personal 400 Stellen abbauen.

Die KSM Castings Group GmbH hat am Anfang Juli beim Amtsgericht Hildesheim ein Schutzschirmverfahren beantragt.

Die KSM Castings Group hat das Schutzschirmverfahren nur für seine deutschen Produktionsstandorte beantragt. KSM Castings ist einer der führenden Automobilzulieferer für Druckgusskomponenten aus Aluminium und Magnesium für Fahrwerk, Getriebe und Motoren. In Deutschland beschäftigt das Unternehmen rund 1.800 Mitarbeiter an den vier Produktionsstandorten Hildesheim, Wuppertal, Radevormwald und Wernigerode.

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Die deutsche Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen starken Nachfrage- und Produktionsrückgang betroffen. Die KSM Castings Group ist das erste prominente Opfer dieser Entwicklung. Das Unternehmen will sich nun im Rahmen des Schutzschirmverfahrens restrukturieren und neu aufstellen.

„Wir waren zuletzt in Deutschland auf einem klaren Wachstumskurs. Dann kam Corona. Wir werden uns auf einen veränderten Markt nach Corona einstellen müssen“, so Zhihua Zhu, CEO der KSM Castings Group. „Deshalb werden wir unser Unternehmen mit den Möglichkeiten, die das Schutzschirmverfahren bietet, jetzt so aufstellen, dass wir auch unter den neuen Marktbedingungen wieder nachhaltig wettbewerbsfähig sind. Unser Gesellschafter trägt den eingeschlagenen Restrukturierungskurs mit und hat seine Unterstützung zugesagt.“

Das operative Geschäft des Automobilzulieferers ist von dem Schutzschirmverfahren nicht betroffen. Die Komponenten-Produktion und -Auslieferung an Automobilhersteller und OEM-Partner laufe ohne Einschränkungen weiter, betont das Unternehmen.

Schutzschirm nur für deutsche Standorte beantragt

Die KSM Castings Group beschäftigt in Deutschland und Tschechien insgesamt rund 2.350 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2019 einen Umsatz von 360 Mio. EUR. Das Schutzschirmverfahren wurde nur für die deutschen Produktionsstandorte beantragt. Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Insolvenz in Eigenverwaltung, bei dem das bestehende Management einen Sanierungs- bzw. Restrukturierungsplan erarbeitet. Es kommt nur zur Anwendung, wenn das Unternehmen grundsätzlich Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung hat und nicht zahlungsunfähig ist.

Die Rechtsanwälte Gerrit Hölzle und Thorsten Bieg wurden als Chief Insolvency Officer (CIO) in die Geschäftsleitung der KSM Castings Group berufen. Die Restrukturierungs- und Insolvenzspezialisten kommen von der Kanzlei Görg und verfügen über weitreichende Erfahrung in Eigenverwaltungsverfahren. Zum vorläufigen Sachwalter des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Rainer Eckert vom Amtsgericht Hildesheim bestellt.

Die Geschäftsleitung wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit Hölzle und Bieg einen konkreten Restrukturierungsplan erarbeiten. In welchem Ausmaß auch die Personalkapazitäten der Produktionsstandorte in Deutschland angepasst werden müssen, stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, erklärt das Unternehmen.

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