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Branche

VDM begrüßt EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft

Der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) begrüßt den von der Europäischen Kommission am 30. März veröffentliche Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft.

Der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) begrüßt den von der Europäischen Kommission am 30. März veröffentliche Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft.

Der Aktionsplan zielt darauf ab, Produkte in der Europäischen Union nachhaltiger zu gestalten.

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Der Anspruch, bis 2030 einen erheblichen Teil der Produkte, die den Verbrauchern in der EU zur Verfügung stehen, langlebig, ressourceneffizient, reparierbar, recycelbar und bevorzugt aus recycelten Materialien herzustellen, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung für die deutsche und europäische Recyclingwirtschaft, so der VDM.

Darüber hinaus lobt der VDM, dass die EU ihr Engagement mit Nicht-EU-Ländern auf globaler, regionaler und bilateraler Ebene verstärken möchte. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Aufbau von Kapazitäten und der Zugang zu Finanzmitteln für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft sind nach Meinung des Verbandes wichtige Bedingungen, um die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Denn feststeht, um die Produktion weltweit nachhaltiger zu gestalten, benötigen wir den globalen Handel und Einsatz von Rohstoffen aus dem Recycling.

Aktionsplan der EU-Kommission ein wichtiger Baustein des Grünen Deals

Die Europäische Kommission hat einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen, der einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals – Europas neuer Agenda für nachhaltiges Wachstum – ist. Mit Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken, zielt der neue Aktionsplan darauf ab, die Wirtschaft auf eine grüne Zukunft vorzubereiten, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und gleichzeitig die Umwelt zu schützen und neue Rechte für die Verbraucher einzuführen. Aufbauend auf den seit 2015 geleisteten Arbeiten konzentriert sich der neue Plan auf die Aspekte Gestaltung und Produktion im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft, damit sichergestellt werden kann, dass die genutzten Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben. Der Plan und die darin enthaltenen Initiativen werden unter enger Einbeziehung der Unternehmen und der Interessenträger entwickelt.

„Viele Produkte gehen zu schnell kaputt“

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu:„Um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, unsere natürliche Umwelt zu erhalten und unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, bedarf es einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft. Unsere Wirtschaft ist heute noch überwiegend linear gestaltet und nur 12 % der Sekundärstoffe und -ressourcen gelangen wieder in die Wirtschaft zurück. Viele Produkte gehen zu schnell kaputt, können nicht ohne Weiteres wiederverwendet, repariert oder recycelt werden oder sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher kann ein enormes Potenzial entfaltet werden. Mit dem heutigen Plan leiten wir Maßnahmen ein, um die Art und Weise, wie Produkte hergestellt werden, zu verändern und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu ihrem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Umwelt zu treffen.“

Der als Teil der EU-Industriestrategie vorgelegte Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält folgende Maßnahmen:

Nachhaltige Produkte als Norm in der EU

Die Kommission wird Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik vorschlagen, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Außerdem soll gegen vorzeitiges Veralten vorgegangen und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.

Stärkung der Position der Verbraucher

Die Verbraucher werden Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.

Konzentration auf Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial

Die Kommission wird konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen:

  • Elektronik und IKT– eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen
  • Batterien und Fahrzeuge– ein neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien
  • Verpackungen– neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen
  • Kunststoffe– neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil und besondere Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe
  • Textilien– eine neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien
  • Bauwesen und Gebäude– eine umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden
  • Lebensmittel– neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung mit dem Ziel der Ersetzung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare Produkte in Verpflegungsdienstleistungen

<strong>Vermeidung von Abfall 

Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission wird die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.

Die EU-Kommission zeigt sich davon überzeugt, dass die Kreislaufwirtschaft sich positiv auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken wird. Sie geht davon aus, das „die ehrgeizigen Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft in Europa das BIP der EU bis 2030 um weitere 0,5 % steigern und etwa 700.000 neue Arbeitsplätze schaffen können.“

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