Verbot von Bauprodukten verstößt häufig gegen EU-Recht
Verwendungsverbote oder Einschränkungen für EU-weit harmonisierte Bauprodukte wie Aluminium sind rechtlich unzulässig.
Gemeinden dürfen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen lediglich die städtebaulichen Entscheidungskriterien heranziehen. Verwendungsverbote oder Einschränkungen, wie es sie zum Beispiel in einigen Kommunen auch für Aluminium gibt, sind rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt Rechtsanwalt Michael Halstenberg in der aktuellen Ausgabe der juristischen Zeitschrift Baurecht. Die Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVMetalle), berlin, fordert die Kommunen zur Rücknahme der Verbote auf.
„Auch kommunale Satzungsgeber müssen die rechtlichen Grenzen respektieren, die ihnen das europäische Bauproduktenrecht setzt“, so Michael Halstenberg in seinem Fachartikel in der Zeitschrift Baurecht, den die WVMetalle in seiner Analyse ausdrücklich unterstützt. „Den Gemeinden muss klar sein, dass sie mit Verboten oder Beschränkungen von Baumetallen, die ein CE-Kennzeichen tragen und somit EU-weit harmonisiert sind, unmittelbar in den Wettbewerb eingreifen. Baumetalle sind zu 100 Prozent recyclingfähig“, erklärt Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WVMetalle. „Verbote schaden auch dem metallverarbeitenden Mittelstand in den Gemeinden und gefährden Arbeitsplätze“, so Erdle weiter. „Die geforderten Maßnahmen müssen daher erforderlich und geeignet, d.h. verhältnismäßig sein. Andernfalls sind die Kommunen schadensersatzpflichtig.“
Bauprodukte sind in aller Regel europäisch genormt und daher generell für die Anwendung zugelassen. Rechtsanwalt Michael Halstenberg kommt zu der Schlussfolgerung, dass es nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für diese Produkte zusätzliche Anforderungen auf kommunaler Ebene nicht geben darf. Diese Tatsache haben die Kommunen als untergeordnete Organisationseinheit eines EU-Mitgliedstaates bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Anderslautende Bestimmungen in kommunalen Bebauungsplänen, die konkret auf Bauprodukte abzielen, verstoßen daher gegen höherrangiges europäisches Recht.
Die deutsche Buntmetallindustrie sucht mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) in einem gemeinsamen Arbeitskreis den Dialog mit betroffenen Kommunen, um zu nachhaltigen und rechtssicheren Lösungen für Bürger und Handwerk zu kommen.
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