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Branche 29. Januar 2020

Kohleausstiegsgesetz: NE-Metallindustrie fordert mehr Verbindlichkeit beim Ausgleich von Mehrkosten

Heute hat das Bundeskabinett das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Neben der Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten sieht der Gesetzentwurf auch einen Ausgleich für die Verbraucher vor. Der für die energieintensive NE-Metallindustrie wichtige Zuschuss zu den Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt und der ebenso zentrale Ausgleichsmechanismus für stromintensive Unternehmen sind im Gesetzentwurf enthalten – jedoch mit vielen „soll“- und „kann“-Bestimmungen, so die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM). Die NE-Metallindustrie brauche hier mehr Verbindlichkeit, kritisiert der Verband.

Heute hat das Bundeskabinett das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Neben der Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten sieht der Gesetzentwurf auch einen Ausgleich für die Verbraucher vor. Der für die energieintensive NE-Metallindustrie wichtige Zuschuss zu den Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt und der ebenso zentrale Ausgleichsmechanismus für stromintensive Unternehmen sind im Gesetzentwurf enthalten – jedoch mit vielen „soll“- und „kann“-Bestimmungen, so die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM). Die NE-Metallindustrie brauche hier mehr Verbindlichkeit, kritisiert der Verband.

WVM- Präsident Roland Leder fordert: „Im weiteren Verfahren kommt es nun auf den Gesetzgeber an: Zum Schutz ihrer Wettbewerbsfähigkeit braucht die energieintensive Industrie den Ausgleich der Mehrkosten, die aus dem Kohleausstieg resultieren.“ Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass nicht nur stillgelegt, sondern auch wirkungsvoll ausgeglichen wird. Weniger CO2-Emissionen könne es nur mit international wettbewerbsfähigen Strompreisen geben. „Für die Industrie sind bezahlbare Strompreise eine entscheidende Grundvoraussetzung für ihre Zukunft am Standort Deutschland.“

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Auch hinsichtlich Versorgungssicherheit und -qualität sind aus Sicht der WVM Nachbesserungen notwendig. Dies gelt etwa hinsichtlich einer validen Definition von Versorgungssicherheit.

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