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News 13. November 2023

Strompreispaket für produzierende Unternehmen beschlossen

Unternehmen im produzierenden Gewerbe sollen stärker von den hohen Energiepreisen entlastet werden. 

Wesentlicher Bestandteil des beschlossenen Maßnahmepakets ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Wesentlicher Bestandteil des beschlossenen Maßnahmepakets ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Die Bundesregierung hat sich am 9. November auf zusätzliche Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre verständigt. Eine Stromsteuersenkung sowie Regelungen im Emissionshandel sollen die Unternehmen wettbewerbsfähig halten.

Mit dem neuen Strompreispaket reagiert die Bundesregierung auf die finanziellen Lasten der hohen Energiepreise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Folgen entstanden sind und weiterhin bestehen.

Stromsteuersenkung entlastet 

Wesentlicher Bestandteil des Pakets ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Sie sinkt auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Stromsteuer kostet die Unternehmen dann noch 50 Cent pro Megawattstunde beziehungsweise 0,05 Ct/kWh. Vorher waren es über 15 Euro pro MWh und über 1,5 Ct/kWh. 

Die Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sie gilt für weitere drei Jahre, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann. 

Entlastungen im Emissionshandel 

Im Gegenzug wird es den bisher geltenden Spitzenausgleich nicht mehr geben. Die nun vereinbarten Entlastungen fallen höher aus als der Spitzenausgleich und es profitieren nun alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich bekamen, sparen überdies Bürokratiekosten, betont die Bundesregierung, weil zukünftig für die Entlastung keine Anträge zu stellen sind. 

Die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, profitieren aktuell bereits von der Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds. Diese Regelung wird für fünf Jahre verlängert. Sie befreit die Unternehmen von den Kosten des CO2-Emissionshandels, die bei der Stromproduktion anfallen. Außerdem entfällt der sogenannten Selbstbehalt und vergrößert die Entlastungswirkung.

Auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden, ergänzt durch den Entfall des Sockelbetrags. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.

Die Bundesregierung geht für alle Regelungen nun auf den Gesetzgeber zu, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen werden

Energiepreisentlastungen für Bürger

Die Bundesregierung hat bereits beschlossen, auch für 2024 einen Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Mrd. Euro zu zahlen. So stabilisiert sie die Netzentgelte und damit auch den Strompreis für alle Bürger:innen. Zudem hat die Regierung die EEG-Umlage abgeschafft und verlängert die Strom- und Gaspreisbremse bis zum Frühjahr 2024. Beides entlastet damit auch Privatpersonen. Für die Preisbremsen und die Netzentgelte steht noch die Genehmigung durch die EU-Kommission aus.  

Entlastungen bis zu 12 Mrd. Euro

„Wir senken die Stromsteuer radikal, stabilisieren die Netzentgelte und setzen die Strompreiskompensation fort, damit die Unternehmen mit den aktuellen Strompreisen besser zurechtkommen können“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz anlässlich der Vorstellung der neuen Maßnahmen. Allein im nächsten Jahr seien das Entlastungen bis zu 12 Mrd. Euro.

Damit werde nun auch Planungssicherheit für die nächste Zeit geschaffen und die Unternehmen von Bürokratie befreit. Er betonte, dass dennoch entscheidend für den Standort Deutschland bleibe, konsequent den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze voranzutreiben. Für schnellere Planungen und Genehmigungen habe die Regierung aktuell mehr als 100 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck lobte die Lösung als verlässlichen Rahmen, der die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie vom Mittelstand bis zu großen Konzernen unterstütze. „Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen“, betonte er. Das seien gute Schritte.

BDI: „Wichtiger Schritt in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit“

Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Tanja Gönner, begrüßt das Strompreispaket der Bundesregierung. „Das Strompreispaket der Bundesregierung bringt dringend notwendige Entlastungen für Unternehmen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit. Der BDI begrüßt, dass es mit der Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe Entlastungen in der Breite der Industrie gibt. Gut ist auch, dass besonders betroffenen energieintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb geholfen werden soll. Leider ist der Kreis der energieintensiven Unternehmen mit rund 350 Unternehmen sehr eng gewählt, wodurch viele Unternehmen und auch Zukunftstechnologien außen vor bleiben.“

WVM: Richtige Richtung – weitere Maßnahmen notwendig

Die Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM), Franziska Erdle, sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. „Die Verbesserungen bei der Strompreiskompensation und bei der Stromsteuer entlasten einige unserer Unternehmen bei den hohen Stromkosten. Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Super-Cap hilft den besonders stromintensiven Standorten. Die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte verhindert jedoch nur deren weiteren Anstieg und erhält damit lediglich den Status quo.“

Insgesamt sei der positive Effekt auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nichteisen-Metallindustrie deutlich geringer als der geforderte Industriestrompreis in angemessener Höhe. Dadurch verbessere sich die Situation für viele NE-Betriebe „nahezu überhaupt nicht“. Es seien weitere Maßnahmen erforderlich, „um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie in Deutschland zu sichern und unseren Unternehmen eine Standortperspektive zu bieten.“

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